Allgemeine bedingungen
Allgemeine bedingungen für den verkauf und die nutzung der skipiste "Kranjska Gora" und der sommerrodelbahn "Besna Pehta"
Die allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen (Skiregeln) des Skigebiets "KRANJSKA GORA" im Ort von Kranjska Gora und Podkoren (im Folgenden "Skigebiet" genannt) werden vom Betreiber des Skigebiets, dem Unternehmen REKREACIJSKO TURISTIČNI CENTER ŽIČNICE, Kranjska Gora, d.o.o., angenommen und festgelegt, Borovška 103a, 4280 Kranjska Gora, Slowenien, Registrierungsnummer 5001412000, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Steuernummer SI 56234279 (im Folgenden als "RTC Žičnice, Kranjska Gora, d.o.o.") oder einfach der "Betreiber").
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Skiregeln gelten für alle Nutzer des Skigebiets bzw. der Skigebietsanlagen (Lifte, Sessellifte usw.) und der sonstigen Infrastruktur des Skigebiets, wie z. B. der Rodelbahn (Sommer oder Winter), der Polygone (für Erwachsene oder Kinder), der Radwege usw. (im Folgenden "Infrastruktur" und die "Nutzer") und sind auch an den Kassen des Betreibers im Skigebiet oder am Informationsschalter erhältlich. Der Begriff "Skigebiet" bezieht sich auf das gesamte Gelände (Pisten) und die Anlagen sowie auf alle Formen ihrer Nutzung, unabhängig von der Jahreszeit (und ist daher nicht auf den Skisport beschränkt). Verwendete Begriffe, die sich auf Personen beziehen und in der männlichen grammatikalischen Form geschrieben sind, werden geschlechtsneutral verwendet.
Mit dem Betreten des Skigebietes gehen Sie einen Vertrag mit uns ein und stimmen mit den Nutzungsbedingungen des Skigebietes (Skireglement) zu, dem Kauf eines Tickets (Bezahlung für die Nutzung des Skigebietes) auf der Grundlage der jeweils gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen und der jeweils gültigen Preisliste und unter Berücksichtigung der Art der Nutzung (Skifahren in der Wintersaison, einmalige Fahrten, Rodeln in der Sommersaison, Radfahren auf der Radstrecke im Sommer und Benutzung von Fahrradtransportgeräten usw.) und die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten in den Fällen, in denen es um die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten geht (z.B. beim Kauf einer Saisonkarte, bei Reklamationen, bei der Behandlung von Verletzungen, bei der Kontrolle der Benutzung von Skipässen oder Infrastrukturen usw.).
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Sie können Ihre Fahrkarten in bar, mit Zahlungskarten (z.B. BA Maestro, Visa) und Kreditkarten (z.B. Mastercard, Diners, Visa) oder mit so genannten Flik-Sofortzahlungen an den Kassen des Betreibers, die sich in Kranjska Gora oder Podkoren befinden, bezahlen. Da die Liste der vom Betreiber oder den Flik-Dienstleistern akzeptierten Zahlungs- oder Kreditkarten Änderungen unterworfen ist, ist es möglich, mit den zum Zeitpunkt des Kartenkaufs an der Verkaufsstelle (Kasse) angegebenen Karten oder Flik-Dienstleistern zu bezahlen, ungeachtet der Bestimmungen dieser Bedingungen.
Der Verkauf und die Kontrolle der Fahrkarten erfolgt über computergesteuerte Kassen und Magnetleser an den Kontrollstellen (z.B. am Eingang der Seilbahn). An den Kontrollstellen sind die Benutzer verpflichtet, die Fahrkarten auf den Magnetlesegeräten abzulesen und sie auf Verlangen einer befugten Person ("Kontrolleur") vorzuzeigen.
Das Kontrollsystem wird in den Skigebieten auch videoüberwacht, und die Käufer der Fahrkarten werden an den Eingangsstationen und Verkaufsstellen der Skigebiete darauf hingewiesen. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erkennt der Käufer diese Tatsache an.
- Durch die Durchführung der Videokontrolle der Fahrkartenkontrolle greifen wir nicht in die Privatsphäre der Kunden und Benutzer unseres Skigebietes ein, sondern vergleichen lediglich die Videoausschnitte des Durchlaufs jeder Fahrkarte anhand der Seriennummer jeder Fahrkarte miteinander (Durchführung der Kontrolle der Fahrkarten über das Videokontrollsystem) und halten uns dabei an die gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (Gesetzblatt vom 19.12.2007, Nr. Die Feststellung, ob eine nicht übertragbare Fahrkarte von derselben Person genutzt wird, ist Teil des Vertragsverhältnisses, das der Benutzer (Skifahrer usw.) mit dem Kauf der Fahrkarte eingegangen ist, und ist daher für die Erfüllung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Benutzer (Skifahrer usw.) und dem Betreiber erforderlich. Im Falle von Personen, die eine von einem anderen Nutzer erworbene Eintrittskarte unter Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzen, ist die Feststellung des Sachverhalts zur Wahrnehmung der berechtigten Interessen des Betreibers, die die Interessen der Person, die die fremde Eintrittskarte nutzt, überwiegen, notwendig und angemessen.
- Der Benutzer des Skigebiets Kranjska Gora soll:
sich vor dem Kauf von Ski- und anderen Fahrkarten über die Wetter- und Betriebsbedingungen im Skigebiet und andere aktuelle Informationen über das Skigebiet und seine Infrastruktur zu informieren;
sich vor dem Kauf von Ski- und anderen Fahrkarten über die Modalitäten der Rücknahme der Fahrkarte im Falle eines Missbrauchs der Fahrkarten oder der Infrastruktur zu informieren;
bevor Sie sich in ein Skigebiet begeben (Skifahren, Rodeln, Radfahren, Benutzung des Polygons usw.), sehen Sie sich die Informationstafeln an und wählen Sie das Gelände (Skipisten) oder die Aktivitäten aus, die für Sie (Ihr Fitnessniveau) und Ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten geeignet sind;
begeben Sie sich auf die für die jeweilige(n) Aktivität(en) eingerichtete Piste.
KAUF UND GÜLTIGKEIT DER FAHRKARTEN
An den Kassen des Skigebiets Kranjska Gora wird die aktuelle Preisliste der Fahrkarten, einschließlich der Kosten für das Pfand des Chips (Chip-Ticket) und der Bedingungen für die Rückerstattung des Pfands, veröffentlicht.
Jeder verkaufte Skipass ist mit seiner Gültigkeit definiert.
Alle Fahrkarten werden auf kontaktlosen Chipkarten ausgestellt (aufgeladen), für die bei der Herstellung ein Pfand gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu entrichten ist. Die Chipkarte ist wiederaufladbar (der Nutzer kann eine Chipkarte für die gesamte Saison besitzen, und jedes Ticket wird bei der Bezahlung auf die Chipkarte geladen). Die Kaution wird bei Rückgabe der unbeschädigten Chipkarte vollständig zurückerstattet. Der Benutzer hat die Möglichkeit, die Chipkarte während der Skisaison und auch während der Sommersaison an der Kasse zurückzugeben.
Die Tageskarte ist für den Tagesskilauf (09:00 bis 16:00 Uhr) gültig, nicht für den Nachtskilauf.
DEPO-Karten sind eine besondere Art von Karten, die im Vorverkauf oder im regulären Verkauf erworben wurden und eine (informative) Gültigkeitsdauer haben, die unten auf der Karte angegeben ist (Ende der Skisaison, in der Regel 15.04. + Kalenderjahr der Gültigkeit). Innerhalb dieses Zeitraums können diese Karten für die gesamte Skisaison verwendet werden. DEPO-Karten sind Tageskarten (Skifahren von 09:00 bis 16:00 Uhr) und Nachtkarten (Nachtskilauf). Wenn ein DEPO-Ticket zum ersten Mal an das Kontrollgerät angeschlossen wird, wird es für diesen Tag aktiviert und ist für diesen Tag gültig.
Das im vorangegangenen Aufzählungspunkt genannte Ablaufdatum der DEPO-Fahrkarte, bis zu dem sie verwendet werden kann, dient nur zur Information und stellt nicht das tatsächliche Ende der Saison dar. Die Gültigkeit des DEPO-Tickets endet am Tag des Endes der Skisaison, das von den Wetter- und Schneeverhältnissen usw. sowie von eventuellen behördlichen Maßnahmen abhängt (z. B. Ausrufung einer möglichen Epidemie, Betriebsbeschränkungen, Abholung usw.).
DEPO-Karten, die in dem vorangegangenen Winter (Ski-)Saison gekauft wurden, können gegen eine zusätzliche Gebühr von EUR 5,00 umgetauscht werden.
Ungeachtet der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes kann der Betreiber gesonderte Bedingungen für den Umtausch von Fahrkarten festlegen, die bei jedem Fahrkartenkauf gelten und an der Kasse veröffentlicht werden.
Zeitkarten (2- bis 10-Tage-Karten), Dauerkarten mit Foto und Service-Dauerkarten sind ohne Foto des Karteninhabers nicht gültig.
Eine verlorene Dauerkarte kann gegen Zahlung eines Ersatzbetrages von 5,00 EUR ersetzt werden.
Die Saisonkarte ist ohne Aufpreis auch für den Nachtskilauf gültig, wenn dieser geöffnet ist.
Der Nachtskilauf ist jedoch nicht in den Mehrtageskarten (2-10 Tage) enthalten. Beim Kauf von Mehrtageskarten muss die Nachtskilaufkarte separat gekauft werden.
Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr erhalten gegen Vorlage eines Altersnachweises einen ermäßigten Preis (Kinder(ski-)karten). Kinder(ski-)karten sind Saisonkarten mit Foto und Vor- und Nachname des Kindes.
Die Kinderkarten sind im Kinderpark Žičko nicht gültig. Die Bedingungen für die Benutzung des Kinderparks Žičko, einschließlich des Eintrittspreises, werden an der Kasse veröffentlicht.
Senioren (Männer und Frauen) über 60 Jahre, Kinder von 6 bis unter 15 Jahren, Behinderte, Jugendliche (bis unter 24 Jahren) haben gegen Vorlage eines entsprechenden Alters- oder Statusnachweises Anspruch auf einen ermäßigten Preis für die in der Preisliste besonders gekennzeichneten Kartenarten (ermäßigte Karten). Die Karten sind nur zusammen mit einem Alters- oder Statusnachweis gültig.
Die Eintrittskarten für die Sommerrodelbahn "Besna Pehta" beinhalten die Beförderung mit dem Sessellift und die Rodelfahrten. Die Tickets sind für die gesamte Sommersaison gültig.
Das auf der Fahrkarte angegebene Gültigkeitsdatum dient nur zur Information und stellt nicht das tatsächliche Ende der Sommersaison dar.
Der Betreiber kann den Kauf (die Ausgabe) von Fahrkarten auf der Grundlage einer Bestellung oder eines Gutscheins seiner Vertragspartner verweigern, wenn in früheren Saisons Verpflichtungen nicht erfüllt wurden.
Nur Bildungseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Fakultäten sind berechtigt, Karten zum Schulgruppentarif zu kaufen oder zu nutzen.
MERKMALE UND MISSBRAUCH VON TICKETS
Tickets sind nicht übertragbar. Im Falle eines Verstoßes gegen die Nichtübertragbarkeit eines Tickets (Nutzung eines von einem anderen Nutzer erworbenen Tickets) wird das Ticket gesperrt und eingezogen.
Gekaufte Tickets können nicht erneut validiert werden.
Versuchte oder tatsächliche Verstöße gegen die Regeln für sicheres Verhalten und/oder die Regeln für sicheres Skifahren gemäß dem Skigebietssicherheitsgesetz führen zum sofortigen Entzug der Eintrittskarte. Der Entzug einer Fahrkarte kann von jeder vom Betreiber beauftragten Person (Kontrollbeamte, Aufseher usw.) vorgenommen werden. Beim Entzug der Fahrkarte wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Bei missbräuchlicher Verwendung einer Ski- oder sonstigen Fahrkarte wird die Fahrkarte gesperrt (der Zugang des Benutzers zum Sessellift oder zu einem anderen Gerät wird gesperrt).
Der Entzug einer Fahrkarte bei Missbrauch eines Ski- oder sonstigen Fahrkarte kann von jeder vom Betreiber beauftragten Person (Kontrolleure, Aufseher usw.) vorgenommen werden. Der Entzug der Fahrkarte erfolgt ohne Bescheinigung.
Benutzer von Fahrkarten mit Alters- und anderen Ermäßigungen ("Ermäßigungskarten") sind verpflichtet, beim Kauf oder bei der Kontrolle der Fahrkarten einen Nachweis über ihren Anspruch auf eine Ermäßigungskarte vorzulegen (Studentenausweis, Personalausweis, usw.).
Bei missbräuchlicher Verwendung eine Fahrkarte ist der Täter, der nicht Inhaber der Fahrkarte ist, verpflichtet die missbräuchlich verwendete Fahrkarte (Skipass, Jahreskarte für die Rodelbahn, Liftkarte zur einmaligen Benutzung usw.) zum regulären Preis des missbräuchlich verwendeter Fahrkarte für die laufende Saison zu bezahlen.
Bei Missbrauch oder Verstößen gegen die Skipiste, die Infrastruktur und die Regeln des sicheren Skifahrens behält sich der Betreiber das Recht vor, den Zuwiderhandelnden bei der Strafverfolgung oder beim Ordnungsrichter anzuzeigen.
Bei missbräuchlicher Verwendung eine Fahrkarte haftet der Verursacher des Unfalls für die Rettungskosten.
RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES
Im Falle einer Verletzung eines Benutzers (Skifahrer; (Ski-)Ticketinhaber) erstattet der Betreiber einen anteiligen Teil des Ticketkaufpreises, vorbehaltlich einer ärztlichen Bescheinigung, wenn die Ambulanz des Skigebiets eingreift. Der anteilige Kaufpreis wird ab dem Folgetag zurückerstattet. Im Krankheitsfall erstattet der Betreiber ebenfalls auf der Grundlage eines ärztlichen Attests den anteiligen Kaufpreis für eine Mehrtageskarte.
Ist das Skigebiet wegen schlechter Witterung, Schneemangels oder einer Panne an mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen geschlossen, wird dem Inhaber einer Mehrtageskarte der anteilige Kaufpreis der Mehrtageskarte zurückerstattet, und zwar der nicht genutzte Teil (z.B. 1/3 des Kaufpreises einer 6-Tageskarte wird zurückerstattet, wenn von den 6 gekauften Tagen noch 2 übrig sind).
Der Kaufpreis wird auch einer Begleitperson des verletzten Skifahrers zurückerstattet, die das Skigebiet mit dem verletzten Skifahrer vorzeitig verlassen hat.
Verletzt sich ein Dauerkarteninhaber (Fotokarte) auf der Skipiste, muss der Nachweis der Verletzung bis spätestens zum Ende der laufenden Wintersaison erbracht werden, um die Ermäßigung (anteilige Rückerstattung) in Anspruch nehmen zu können. Nach Ende der Wintersaison können Ansprüche im Schadensfall nicht mehr bearbeitet werden.
Tickets für die Sommerrodelbahn "Besna Pehta" gelten auch dann als genutzt, wenn der Ticketinhaber nur den Sessellift benutzt (z.B. weil er nicht mit der Rodel gefahren ist).
Bei schlechtem Wetter können unbenutzte Karten für die Sommerrodelbahn "Besna Pehta" bis zum Ende der Sommersaison verwendet werden. Wird ein Ticket innerhalb der Sommersaison, in der es erworben wurde, nicht genutzt, kann keine Rückerstattung beantragt werden.
BETRIEBSSICHERHEIT, SCHÄDEN AN PISTEN- UND LIFTANLAGEN
Der Betreiber erhebt für jede Werbung auf den von ihm verwalteten Einrichtungen, Anlagen oder Infrastrukturen und Parkplätzen (z.B. Parkplatz am Poligon und in Velika dolina) Gebühren gemäß der Preisliste. Die Gebühr für nicht genehmigte Werbung an Einrichtungen, Anlagen, Infrastrukturen und Parkplätzen beträgt 500,00 EUR + MwSt. pro Werbung. Die Reinigung von unerlaubter Werbung (Aufkleber, Sticker usw.) wird als Vandalismus behandelt und mit dem doppelten Preis für die Reinigung berechnet.
stellt der Betreiber fest, dass ein Benutzer den Skilift oder andere Einrichtungen oder Infrastrukturen des Skigebietes beschädigt hat, ist der Verursacher oder sein Erziehungsberechtigter verpflichtet, den Schaden zu ersetzen.
Der Betreiber behält sich das Recht vor, Einzelpersonen und Gruppen den Zutritt zum Skigebiet zu verweigern, wenn sie gegen die Verhaltensregeln oder die Regeln für sicheres Verhalten oder Skifahren verstoßen. Der Zutritt zu den Skiliften und zum Skigebiet für betrunkene Personen, Personen unter Drogeneinfluss und Personen, die sich unangemessen verhalten (ungebührliches Verhalten, Gefährdung anderer usw.), ist untersagt. Der Betreiber haftet nicht für solche Personen oder deren Verhalten.
Das Rauchen, die Verwendung von offenem Feuer und das Wegwerfen von Zigarettenstummeln und Abfällen (insbesondere wegen der Brandgefahr oder der allgemeinen Gefährdung) sind auf allen Skiliften und Geländen (Pisten) sowie im Skigebiet und seiner Umgebung verboten.
BEFÖRDERUNG VON KINDERN UND HAUSTIEREN
Kinder und Haustiere dürfen an Seilbahnen (Skilifte, Sessellifte) und anderen Infrastrukturen nicht in Rucksäcken oder im Arm mitgenommen werden.
Auf Sesselliften dürfen Kinder bis zu einer Körpergröße von 125 cm nur in Begleitung eines Erwachsenen befördert werden. Die erwachsene Begleitperson ist für die Sicherheit des Kindes verantwortlich.
VERSICHERUNG UND HAFTUNG
- Gruppenleiter und Trainer haben die Pflicht, das sichere Skifahren der von ihnen geleiteten Gruppe zu gewährleisten.
- Bei unsicherem Verhalten oder unsicherer Gruppenführung untersagt der Betreiber der Gruppe die Weiterfahrt im Skigebiet oder die Nutzung anderer Einrichtungen, ohne den Kaufpreis der Fahrkarten zurückzuerstatten - der Gruppe wird der Ski- oder sonstige Karte entzogen.
- Mit dem Kauf einer Fahrkarte ist der Fahrkarteninhaber gegen Personen- oder Sachschäden bei der Beförderung auf einem Lift versichert, wenn der Schaden durch Verschulden oder Fahrlässigkeit des Liftbetreibers verursacht wurde.
- Der Betreiber haftet nicht für Personenschäden, die durch Nichtbeachtung der Pistenverhältnisse, der Anzahl der Benutzer und Besucher, der Witterung, der Schneequalität oder der Geländebeschaffenheit, durch unsachgemäße Fahrweise, durch Nichtbeachtung der FIS-Regeln, durch Nichtbeachtung der Regeln für die sichere Benutzung der Sommerrodelbahn, der Beschilderung und der Anweisungen des Seilbahnbetreibers oder des Pistenbetreibers, durch unzureichende körperliche Fitness, durch unzureichende Sportausrüstung, durch Skifahren oder andere Aktivitäten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss usw. usw. verursacht werden.
- Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Betreiber sind folgende Voraussetzungen erforderlich: eine am Tag des Unfalls gültige Ski- oder sonstige Fahrkarte, ein Unfallbericht des Rettungsdienstes und ein ärztliches Attest.
- Den Benutzern des Skigebiets Kranjska Gora wird empfohlen, eine Krankenversicherungskarte mitzuführen. Im Falle eines Unfalls auf der Skipiste ist ein eventueller Krankentransport ins Krankenhaus, der nur von einer zugelassenen medizinischen Einrichtung durchgeführt werden kann, nur für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte, die diese Dokumente vorlegen können, kostenlos. Andere Verletzte werden nach der Preisliste des Transportunternehmens (z.B. Gesundheitszentrum Jesenice) abgerechnet.
- Im Falle eines Unfalls auf der Skipiste behält sich der Betreiber das Recht vor, ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die verantwortliche Person einzuleiten.
PARKEN UND NUTZUNG VON PARKPLÄTZEN
- Das Parken oder die Benutzung der vom Betreiber verwalteten Parkplätze, auf die in diesen Bedingungen Bezug genommen wird, ist kostenlos. Die Benutzer sind verpflichtet, den Anweisungen der Parkwächter Folge zu leisten.
- Das Parken auf allen Zufahrtswegen und Privatgrundstücken ist strengstens verboten.
- Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für geparkte Fahrzeuge.
- Die Benutzer werden darauf hingewiesen, dass der in diesen Bedingungen genannte Betreiber nicht die Parkplätze in der Umgebung des Skigebiets (Kranjska Gora usw.) verwaltet, sondern nur den Parkplatz in Velika dolina, der dort auch als Gästeparkplatz des RTC Kranjska Gora gekennzeichnet ist.
- Die Benutzer sind verpflichtet, die allgemeinen Bedingungen und die Parkordnung des jeweiligen Parkplatzbetreibers, den sie benutzen, einzuhalten.
SKISCHULEN, TRAINING, WETTBEWERBE
Der Organisator einer Veranstaltung oder eines Wettbewerbs auf einer Skipiste ist verpflichtet, die Verwaltungseinheit Jesenice, Abteilung für interne Verwaltungsangelegenheiten, mindestens 10 Tage im Voraus zu informieren. Der Veranstalter muss vom Betreiber der Skipiste eine Genehmigung (Zustimmung) für die Nutzung der Skipiste einholen, die im Büro des RTC Žičnice, Kranjska Gora, d.o.o., erhältlich ist, und einen Teil der Genehmigung vor Beginn der Aktivität dem Betreiber des Skilifts aushändigen.
Der Organisator der Veranstaltung, des Trainings und des Wettkampfs muss auf eigene Kosten und mit eigenen Aufsehern den für die Veranstaltung, das Training oder den Wettkampf genutzten Teil der Skipiste sichern und von den Freizeitbereichen räumlich trennen.
Der Veranstalter muss vor Beginn der Veranstaltung oder des Wettkampfes einen eigenen Sanitätsdienst, einen Arzt und Ordner bereitstellen. Es wird empfohlen, dass Wettkämpfer und Veranstaltungsteilnehmer versichert sind.
Organisatoren von Rennen, Trainings oder anderen Veranstaltungen, die eine der Anlagen auf der Skipiste außerhalb der regulären Betriebszeiten in Betrieb nehmen wollen, sind wie alle anderen verpflichtet, auf eigene Kosten einen Sanitätsdienst, einen Arzt und Ski warte zu stellen.
Die Skischule im Skigebiet Kranjska Gora darf nur von Personen betrieben werden, die eine vorherige Genehmigung des Betreibers zum Betrieb einer Skischule erhalten haben. Die Genehmigungen werden auf der Grundlage des Gesetzes über die Sicherheit auf der Skipiste und des Sportgesetzes an juristische Personen, die für die Ausübung von Sportaktivitäten in der Republik Slowenien registriert sind, an Sportvereine, Sportverbände und Sportinstitute sowie an vorregistrierte Gruppen auf der Grundlage der beigefügten entsprechenden Lizenzen für den Schneesportunterricht erteilt. Alle juristischen und natürlichen Personen, die nicht über die Zustimmung des Betreibers verfügen, werden aus dem Skigebiet verwiesen und müssen mit dem Verfall aller Skipässe rechnen und werden den zuständigen Aufsichtsbehörden gemeldet.
BESONDERE BESTIMMUNGEN ZUR SICHERHEIT UND ORDNUNG AUF SKIPISTEN UND SOMMERRODELBAHNEN
Der Skifahrer ist verpflichtet, den Anweisungen des Sicherheitsdienstes, des Personals des Betreibers und der Pistenwächter auf der Skipiste, sowie den Anordnungen aller Warnschilder auf der Skipiste und den jeweils gültigen FIS-Regeln (INTERNATIONAL GUIDING RULES -- 10 FIS RULES) Folge zu leisten.
Es ist VERBOTEN, entgegen den FIS-Regeln und den Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherheit auf öffentlichen Skipisten Ski zu fahren und sich in die Warteschlangen vor den Liften zu drängen. Zuwiderhandlungen können mit sofortigem Entzug der Fahrkarte ohne Rückerstattung geahndet werden. Die vom Betreiber beauftragten Personen sind für den Entzug der Fahrkarte verantwortlich.
Das Skifahren ist auf gesperrten Pisten, die mit dem Schild "NO SKIING" gekennzeichnet sind, und auf mit einem Signalseil, Band oder Netz gesperrtem Gelände verboten.
ABSOLUTES VERBOT gilt für das Überqueren von Leitplanken, mit oder ohne Ski, da diese die Skipiste über Abhänge und verschiedene Arten von Überhängen (einschließlich Schnee), Abgründen und gefährlichen Stellen einschränken.
Es ist auch verboten durch Wälder und Heidelandschaften Schi zu fahren.
Jeder Skifahrer muss das Gelände nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten auswählen. Stellt ein Beauftragter des Skigebietsbetreibers fest, dass ein Skifahrer für das gewählte Gelände nicht geeignet ist, behalten wir uns das Recht vor, diesen Skifahrer von diesem Gelände zu entfernen. Sollte ein außerordentlicher Transport erforderlich sein, um den Skifahrer aus dem Skigebiet zu entfernen, so hat der Skifahrer auch die Kosten für diesen außerordentlichen Transport zu tragen.
Die Ambulanz- und Erste-Hilfe-Dienste sind während des Betriebs der Skilifte jederzeit geöffnet und können von allen markierten Stellen gerufen werden. Der Ambulanzdienst überwacht nur die präparierten Pisten und die offenen Abfahrten. Rettung und Erste Hilfe auf gesperrten Pisten und außerhalb der präparierten Pisten werden dem Verletzten zu einem Preis von 305 EUR (250,00 EUR + MwSt.) in Rechnung gestellt.
Das Skifahren auf den Liftlinien ist nicht erlaubt. Die Liftlinien dürfen nur an besonders gekennzeichneten Stellen überquert werden.
Spaziergänge und Schlittenfahrten auf den Skipisten sind nicht erlaubt.
Hunde (an der Leine oder ohne Leine) sind auf den Skipisten nicht erlaubt.
Das Fahren mit dem Motorschlitten ist auf den Skipisten nicht erlaubt.
Skifahrer müssen darauf vorbereitet sein, dass sie auf Notfallfahrt Ratrak oder Motorschlitten auf den Pisten begegnen können.
Die Empfehlungen für sicheres Skifahren sind Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des RTC Kranjska Gora d.o.o.
Für die eigene Sicherheit und die Sicherheit der anderen Skifahrer auf der Piste wird empfohlen, dass die Skifahrer einen Schutzhelm tragen. Das Tragen eines Skischutzhelms ist für alle Personen unter 14 Jahren obligatorisch und Voraussetzung für die Benutzung des Skigebiets.
Auf der Sommerrodelbahn "Besna Pehta" ist das Einhalten des Sicherheitsabstandes obligatorisch.
Das Anhalten und Fotografieren auf der Sommerrodelbahn ist streng verboten.
RTC Žičnice, Kranjska Gora, d.o.o. hat keinen Einfluss auf die Gäste und deren Verhalten auf der Sommerrodelbahn und kann daher nicht dafür verantwortlich gemacht werden.
Mit dem Kauf eines Tickets akzeptiert der Ticketinhaber die Bedingungen in vollem Umfang.
ERMÄSSIGUNG FÜR DEN KAUF VON SAISON-SKIPÄSSEN FÜR DIE FOLGENDE SAISON IM FALLE EINER EINSCHRÄNKUNG DER NUTZUNG VON SKIPÄSSEN AUFGRUND DER EPIDEMIE DER INFEKTIONSKRANKHEIT COVID-19 IN DER SAISON 2022/23
Im Falle einer dauerhaften Einschränkung der Nutzung von Saisonkarten aufgrund der Epidemie der Infektionskrankheit COVID-19 haben die Inhaber von Saisonkarten des Skigebiets Kranjska Gora und die Inhaber von Saisonkarten des Skigebiets Kranjska Gora & Vogel Anspruch auf eine Ermäßigung beim Kauf von Saison-Skipässen für die folgende Saison, wie in der nachstehenden Tabelle beschrieben.
Betriebstage
Rabbat
1-7 Tage
70%
8-14 Tage
55%
15-21 Tage
30%
(Beispiel: Wenn ein Inhaber einer Saisonkarte 499,00 EUR für einen Skipass bezahlt hat und das Skigebiet in der gesamten Saison nur 13 Tage geöffnet ist, dann hat er beim Kauf eines Skipasses in der folgenden Saison Anspruch auf einen Rabatt von 55 %. Wenn der Preis des Skipasses in der folgenden Saison gleichbleibt, entspricht dies 55 % von 499,00 EUR und der Inhaber hat somit Anspruch auf eine Ermäßigung von 274,45 EUR).
Wenn das Skigebiet in der Saison 2022/23 insgesamt mehr als 21 Tage geöffnet ist, haben Inhaber von Saisonkarten keinen Anspruch auf die Ermäßigung.
Die Ermäßigung wird auf den beim Kauf der Karte tatsächlich gezahlten Preis berechnet (d. h. unter Berücksichtigung etwaiger Ermäßigungen und anderer Vergünstigungen und nicht auf den in der Preisliste aufgeführten Preis). Die Ermäßigung kann in der nächsten Skisaison, während des Vorverkaufs oder während des regulären Verkaufs bis zum Ende der Saison in Anspruch genommen werden.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Beim Kauf von Eintrittskarten bekommen Käufer zusätzlich zur Eintrittskarte eine ausgedruckte Rechnung über die gekauften Eintrittskarten aus. In der Rechnung sind alle mit dem Kauf verbundenen Kosten detailliert aufgeführt, d.h. der Preis der einzelnen Fahrkarten, die Menge, die erhobene Mehrwertsteuer und derGesamtpreis.
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Sie können uns Ihre Kommentare zum Betrieb des Skigebiets an die untenstehende Adresse schicken.
Bei Beschwerden, Streitigkeiten oder Fragen können Sie sich direkt an die untenstehende Adresse, telefonisch unter der Nummer +386 4 580 94 00 oder per E-Mail an
[email protected] melden. Die Bearbeitung von Beschwerden ist vertraulich. Wir werden auf alle Beschwerden so schnell wie möglich per E-Mail oder Telefon antworten. Sollten wir nicht in der Lage sein, Streitigkeiten gütlich beizulegen, ist das zuständige Gericht zuständig.
RTC Žičnice, Kranjska Gora, d.o.o., Borovška 103a, 4280 Kranjska Gora, informiert die Verbraucher gemäß Artikel 32(3) des Gesetzes über die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten ("OCCS") darüber, dass es keinen Anbieter für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten als zuständig für die Beilegung einer Verbraucherstreitigkeit anerkennt, die ein Verbraucher im Rahmen des OCCS vorgebracht hat.
Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen (Skireglement) des Skigebietes "KRANJSKA GORA" und die gesamte Beziehung zwischen dem Unternehmen RTC Žičnice, Kranjska Gora, d.o.o. und dem Nutzer unterliegen dem slowenischen Recht.
Informationen über das Unternehmen:
RTC ŽIČNICE, Kranjska Gora, d.o.o., Borovška 103a, 4280 Kranjska Gora, Registrierungsnummer: 5001412000, Umsatzsteuer-ID und Steuernummer: SI56234279.
Telefon: +386 4 580 94 00; E-Mail: [email protected].
Die vorliegenden ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DEN VERKAUF UND DIE NUTZUNG DER SKIPISTE "KRANJSKA GORA" UND DER SOMMERRODELBAHN "BESNA PEHTA" sind ab 30.08.2023 gültig.
RTC Žičnice, Kranjska Gora, d.o.o., Borovška 103a, 4280 Kranjska Gora
- ANHANG: FIS Regeln